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   BVerwG, 06.11.1986 - 4 B 235.86   

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https://dejure.org/1986,9303
BVerwG, 06.11.1986 - 4 B 235.86 (https://dejure.org/1986,9303)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1986 - 4 B 235.86 (https://dejure.org/1986,9303)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1986 - 4 B 235.86 (https://dejure.org/1986,9303)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässige Höhe einer Einfriedungsmauer - Unterbleiben einer beantragten Ortsbesichtigung als Verfahrensmangel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1986 - 4 B 235.86
    Ob sich dem Berufungsgericht eine nähere Aufklärung in der von der Beschwerde gewünschten Weise aufdrängen mußte, ist allein auf der Grundlage der vom Berufungsgericht zur materiellen Rechtslage vertretenen Auffassung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 157).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1986 - 4 B 235.86
    Ob sich dem Berufungsgericht eine nähere Aufklärung in der von der Beschwerde gewünschten Weise aufdrängen mußte, ist allein auf der Grundlage der vom Berufungsgericht zur materiellen Rechtslage vertretenen Auffassung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 157).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1986 - 4 B 235.86
    Das gilt - wie zu betonen ist - selbst dann, wenn diese Auffassung einer revisionsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143).
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